Antragsverfahren
Allgemeine Informationen über die Gustav Schickedanz-Stiftung und das Antragsverfahren sowie Voraussetzungen für eine Antragstellung finden Sie in den Förderrichtlinien.
Den ausgefüllten Antrag (bitte auf "Antrag" klicken, dann öffnet sich das Antragsformular) senden Sie - zusammen mit der entsprechenden Anlage und den erforderlichen Unterlagen – an die Postadresse
Gustav Schickedanz-Stiftung,
Gleißbühlstr. 7
90402 Nürnberg.
Bitte verzichten Sie auf Bewerbungsmappen, Klammern oder Folien. Sie können den Antrag mit den Anlagen auch per email an a.schmitt@gustav-schickedanz-stiftung.de übermitteln. Wir machen Sie jedoch vorsorglich darauf aufmerksam, dass Ihre Daten gegebenenfalls von Unberechtigten mitgelesen werden können.
Anlage für Schülerinnen und Schüler
Anlage für Studierende und Fachschüler/innen
Allgemeine Zusammenstellung der benötigten Unterlagen
Antragsfristen
Für Schüler/innen und Fachschüler/innen ist der Antrag bis 31. Oktober d.J., für Studierende jeweils bis 30. April d. J. (Sommersemester) bzw. 31. Oktober d.J. (Wintersemester) zu stellen. Darüber hinaus kann in dringenden Hilfesituationen jederzeit ein Antrag gestellt werden, über den nach Haushaltslage entschieden wird.
Förderhöhen
Als Standardförderungen sind je nach Bedarf 100 €, 150 € oder 200 € monatlich möglich. Die Förderungen werden in der Regel für ein Schuljahr bzw. ein Semester bewilligt. Ein Weitergewährungsantrag ist formlos bei Vorliegen der Voraussetzungen möglich.